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Gerichtsurteil: Frostschutz-Matte anbringen gehört nicht zum Arbeitsweg

Gerichtsurteil: Frostschutz-Matte anbringen gehört nicht zum Arbeitsweg

Schnell noch etwas am Auto erledigen, bevor man den Weg zur Arbeit fortsetzt? Das kann Arbeitnehmer im Unglücksfall den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kosten, zeigt ein Urteil.
Halle/Berlin - Verunglücken Arbeitnehmer auf dem Weg zum Job, gilt das in der Regel als Arbeitsunfall - und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch wird der Arbeitsweg unterbrochen, kann die Sache anders aussehen. Das zeigt eine Entscheidung des

Urteil: Frostschutz-Matte anbringen gehört nicht zum Arbeitsweg

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